Gründung Seniorenbeirat Staufenberg

Am 11. Juli 2017 findet eine Beteiligungsveranstaltung zur Gründung eines Seniorenbeirats für Staufenberg im Großen Sitzungssaal der Stadthalle Staufenberg statt.

Wir wollen mit Ihnen zusammen beraten, wie ein Seniorenbeirat sinnvoll ausgestaltet sein sollte, sodass dieser die Interessen der älteren Generation wirkungsvoll vertreten kann.
Als Diskussions- und Arbeitsgrundlage dient der untenstehende Satzungsentwurf, der vom Magistrat in dieser Form bereits Unterstützung genießt. Mögliche Änderungsvorschläge sind jedoch ausdrücklich willkommen und erwünscht:

 

Satzungsentwurf für den Seniorenbeirat der Stadt Staufenberg

 

§1 Geltungsbereich

Diese Satzung regelt Struktur, Arbeitsweise und Beteiligungsrechte des Seniorenbeirats der Stadt Staufenberg.

 

§2 Aufgaben des Seniorenbeirats

Der Seniorenbeirat der Stadt Staufenberg vertritt die Interessen der älteren Bürgerinnen und Bürger der Stadt Staufenberg. Insbesondere berät er die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat der Stadt Staufenberg in allen Fragen der Seniorenhilfe. Er wirkt bei der Planung und Durchführung von Programmen und Maßnahmen der Seniorenhilfe mit.

 

§3 Beteiligungsrechte

  1. Der Seniorenbeirat ist in grundsätzlichen Fragen der Seniorenhilfe und bei sonstigen Maßnahmen, die die Interessen älterer Menschen in besonderem Maße betreffen, zu hören.
  2. Der Seniorenbeirat kann zu Fragen und Maßnahmen nach Absatz 1 Vorschläge unterbreiten. Dem Seniorenbeirat ist bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten in der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit einer schriftlichen und mündlichen Stellungnahme einzuräumen.

 

§4 Zusammensetzung

  1. Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens vier Mitgliedern. Nach Möglichkeit sollen aus den vier Stadtteilen Staufenberg, Daubringen, Mainzlar und Treis je mindestens ein Mitglied vertreten sein.
  2. Die örtlichen Gruppen, die Seniorenarbeit leisten, wählen hierzu je eine Vertreterin/ einen Vertreter.

 

§5 Seniorensprecherin/ Seniorensprecher

Der Seniorenbeirat wählt aus seinen Reihen eine Seniorensprecherin/ einen Seniorensprecher, sowie eine Stellvertretung, die den Seniorenbeirat im Allgemeinen repräsentieren.

 

§6 Einberufung, Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit

  1. Der Seniorenbeirat tritt so oft zusammen, wie es seine Aufgaben erfordern, mindestens jedoch vierteljährlich. Auf Wunsch von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder muss eine Sitzung einberufen werden.
  2. Die Seniorensprecherin/ der Seniorensprecher setzt die Sitzungstermine und die Tagesordnung in Absprache mit dem hauptamtlichen Magistrat fest.
  3. Der Seniorenbeirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
  4. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Enthaltungen werden als nicht abgegebene Stimmen gewertet.
  5. Der Seniorenbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben. Wird von der Möglichkeit nach Satz 1 kein Gebrauch gemacht, so findet die Geschäftsordnung des Magistrats der Stadt Staufenberg entsprechende Anwendung.

 

§7 Verwaltungszuständigkeit

Die laufenden Verwaltungsarbeiten werden durch das Hauptamt vorgenommen. Eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter nimmt an den Sitzungen des Seniorenbeirates teil.

 

§8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.